Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LAIKO-System GmbH
für den Geschäftsbereich „Handel mit Maschinen, Gütern und Zubehör sowie Ersatzteilen“
Stand: 01.12.2025
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der LAIKO-System GmbH (nachfolgend „Verkäufer“ oder „wir“) und ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“ oder „Kunde“), soweit diese den Geschäftsbereich Handel, Import und Vertrieb von Maschinen, Fahrzeugen, Anbaugeräten und Ersatzteilen betreffen. Für andere Geschäftsbereiche der LAIKO-System GmbH gelten diese AGB nicht, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich eine Differenzierung vorgenommen wird.
Verbraucher (§ 13 BGB) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer (§ 14 BGB) ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (z. B. Landwirte, Gartenbauer, Bauunternehmer).
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Beschaffenheitsvereinbarung
(1) Die Darstellung der Produkte (z. B. in Katalogen, Online oder auf dem Betriebsgelände) stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
(2) Eine verbindliche Bestellung (Angebot) gibt der Kunde durch Unterzeichnung des Kaufvertrags oder durch schriftliche Bestellung ab. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer das Angebot durch eine Auftragsbestätigung in Textform annimmt oder die Ware ausliefert/übergibt.
(3) Beschaffenheitsvereinbarung (Gilt nur gegenüber Unternehmern): Ist der Kunde Unternehmer, ist er sich bewusst, dass es sich bei den Waren um Importprodukte (vorwiegend aus Asien) handelt, und es gilt Folgendes als vereinbart: a) Als vereinbarte Beschaffenheit gelten ausschließlich die Angaben in der technischen Produktbeschreibung des Verkäufers. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. b) Handelsübliche Abweichungen in Farbe, Spaltmaßen oder Oberflächenbeschaffenheit, die die Funktionstauglichkeit der Maschine nicht beeinträchtigen, gelten als vertragsgemäße Erfüllung und stellen keinen Mangel dar. c) Bei Gebrauchtmaschinen gilt der Zustand wie besichtigt („gekauft wie gesehen“) als vereinbart.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Preisanpassung
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ (ex works) bzw. ab Lager Deutschland, ausschließlich Verpackung und Transport. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise (inkl. Umsatzsteuer) ausgewiesen.
(2) Dem Kunden stehen, abhängig von der Verfügbarkeit der Ware, folgende Zahlungsmodelle zur Verfügung:
A. Bei Lagerware: Der Kaufpreis ist sofort zur Zahlung fällig (Vorkasse). Die Übergabe der Ware erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
B. Bei Bestellware (Individualbestellung/Import): Sofern vertraglich vereinbart, gelten folgende Optionen:
Vorkasse mit Skonto: Zahlung von 100 % des Auftragswertes vor Bestellung bei dem/den Hersteller(n). Der Verkäufer gewährt hierbei ein Skonto gemäß individuellem Angebot.
Anzahlung: Zahlung von 30 % des Brutto-Auftragswertes als Anzahlung vor Bestellung bei dem/den Hersteller(n). Der Restbetrag ist ohne Abzug vor Abholung bzw. Auslieferung der Ware fällig.
(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen zu fordern.
Ist der Kunde Verbraucher, beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Ist der Kunde Unternehmer, beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zuzüglich einer Mahngebühr i.H.v. 40 € (Pauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB). Für Mahnungen, die keine verzugsbegründende Mahnung sind, berechnen wir eine Mahngebühr von 15 €.
(4) Preisanpassungsvorbehalt (Währungs-, Zoll- und Frachtklausel): Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate, oder handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis angemessen zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss die für die Preiskalkulation maßgeblichen Kostenfaktoren unvorhersehbar erhöht haben. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere: a) Wechselkursschwankungen (insb. EUR/USD oder EUR/CNY), b) Fracht- und Logistikkosten (insb. Seefrachtraten und Containerzuschläge), c) Einfuhrabgaben (Zölle, Steuern). Die Preiserhöhung wird auf den Umfang der tatsächlichen Kostensteigerung beschränkt. Der Verkäufer wird den Kunden über die Preisanpassung in Textform informieren. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 20 % des vereinbarten Preises, steht dem Kunden ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages (Rücktritt) zu.
§ 4 Lieferung, Lieferzeit und Selbstbelieferungsvorbehalt
(1) Lieferung: Die Lieferung erfolgt grundsätzlich durch Abholung durch den Kunden ab Lager des Verkäufers (Holschuld). Wünscht der Kunde eine Versendung, erfolgt diese nur auf ausdrücklichen Wunsch, gegen gesonderte Berechnung und auf Risiko des Kunden (soweit gesetzlich zulässig, siehe § 5).
(2) Lieferfristen: Angegebene Liefertermine sind grundsätzlich unverbindliche Ca.-Fristen, da die Ware importiert wird. Fixgeschäfte bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung als solche.
(3) Höhere Gewalt (Force Majeure): Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Verzögerungen beim Zoll, Embargos, Containerknappheit oder Naturkatastrophen (auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten in Asien eintreten) –, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
(4) Preisanpassungsvorbehalt (Währungs-, Zoll- und Frachtklausel): Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate, oder handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, gilt Folgendes: Der Verkäufer ist berechtigt und verpflichtet, den Kaufpreis anzupassen, soweit sich nach Vertragsschluss die für die Preiskalkulation maßgeblichen Kostenfaktoren ändern. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere: a) Wechselkursschwankungen (insb. EUR/USD oder EUR/CNY), b) Fracht- und Logistikkosten (insb. Seefrachtraten und Containerzuschläge), c) Einfuhrabgaben (Zölle, Steuern). Die Preisanpassung beschränkt sich auf den Umfang der tatsächlichen Kostenänderung. Der Verkäufer ist bei Kostensenkungen zu einer entsprechenden Preissenkung verpflichtet, bei Kostensteigerungen zu einer Preiserhöhung berechtigt. Der Verkäufer wird den Kunden über die Preisanpassung in Textform informieren. Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 20 % des vereinbarten Preises, steht dem Kunden ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages (Rücktritt) zu.
§ 5 Gefahrübergang und Abnahme
(1) Gegenüber Unternehmern: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Transportkosten übernommen hat.
(2) Gegenüber Verbrauchern: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
(3) Bei Abholung durch den Kunden geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung und der Übergabe an den Kunden über.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Einfacher Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Liefervertrag vor.
(2) Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt (nur für B2B): Bei Geschäften mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. a) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. b) Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht (nur für Kaufleute/Unternehmer)
(1) Für Kaufleute und Unternehmer gelten die Vorschriften des § 377 HGB.
(2) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Mängelrügen haben schriftlich oder in Textform (E-Mail) zu erfolgen.
(3) Hinweis für Verbraucher: Verbraucher trifft keine gesetzliche Rügepflicht. Wir bitten jedoch im eigenen Interesse um zeitnahe Meldung offensichtlicher Transportschäden, um Ansprüche gegen den Frachtführer wahren zu können.
§ 8 Gewährleistung (Mängelhaftung)
(1) Ist der Kunde Unternehmer, gilt für Mängelansprüche Folgendes: a) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. b) Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. c) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. d) Erfolgt der Verkauf auf Basis einer expliziten Individualvereinbarung (z. B. „Gewährleistungsausschluss“ im Kaufvertrag), hat diese Vorrang vor diesen AGB.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, gilt Folgendes: a) Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen (in der Regel zwei Jahre ab Ablieferung bei Neuware). b) Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, sofern der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde. c) Dem Verbraucher steht das Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung nach § 439 BGB zu.
(3) Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden:
bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist,
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe § 9).
(4) Wünscht der Kunde über die gesetzlichen Rechte oder diese AGB hinausgehende Absicherungen, verweist der Verkäufer auf separat abzuschließende Service- oder Garantiepakete (z. B. „Maschinen-Versicherung“), für die gesonderte Bedingungen gelten.
§ 9 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. (Hinweis: Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Ausschluss nicht für Körperschäden oder bei Produkthaftungsansprüchen).
§ 10 Rücktritt und Stornierung
(1) Widerrufsrecht für Verbraucher: Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Online-Shop, E-Mail, Telefon) geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Belehrung über das Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular werden dem Kunden gesondert übermittelt.
(2) Wertersatz bei Widerruf durch Verbraucher (Umgang mit der Ware): Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er im Falle eines Widerrufs für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen muss, wenn dieser Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendig war (§ 357a Abs. 1 BGB).
Prüfungsumfang: Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist (z. B. Probesitzen, Starten des Motors, Funktionsprüfung der Hydraulik im Leerlauf).
Abgrenzung zum Arbeitseinsatz: Ein darüber hinausgehender Einsatz der Maschine (z. B. Durchführung von Erdbewegungen, Transport von Schüttgut, Einsatz im Stall oder auf Baustellen, Kontakt mit Erdreich oder Dung) stellt keine bloße Prüfung mehr dar, sondern eine Ingebrauchnahme. Führt eine solche Nutzung zu Gebrauchsspuren, Verschmutzungen oder Abnutzung (z. B. Lackschäden an Schaufel/Baggerzähnen, Reifenabrieb, Verschmutzung des Fahrwerks), ist der Verkäufer berechtigt, einen angemessenen Wertersatz zu fordern, der vom Rückerstattungsbetrag in Abzug gebracht wird.
(3) Rücktritt durch den Kunden (außerhalb des Widerrufsrechts): Ein freies Rücktrittsrecht des Kunden nach Vertragsschluss besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart oder es liegt ein gesetzlicher Rücktrittsgrund (z. B. erheblicher Mangel trotz Nacherfüllung) vor. Stimmt der Verkäufer einer unberechtigten Stornierung/einem Rücktrittswunsch des Kunden aus Kulanz zu, so hat der Verkäufer Anspruch auf eine pauschale Entschädigung.
(4) Stornopauschale: Im Falle einer solchen einvernehmlichen Vertragsaufhebung oder eines unberechtigten Rücktritts durch den Kunden ist der Verkäufer berechtigt, 15 % des Brutto-Auftragswertes als Schadensersatz zu fordern. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
(5) Rücktritt durch den Verkäufer: Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn: a) er selbst nicht beliefert wird (siehe § 4 Abs. 4), b) der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, c) sich aus den Umständen ergibt, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird, d) die Durchführung des Imports aufgrund logistischer oder wirtschaftlicher Gründe unzumutbar ist (z. B. bei Nichterreichen der für einen Seefracht-Sammeltransport erforderlichen Mindest-Container-Auslastung), sofern dies als Individualvereinbarung im Angebot kommuniziert und vereinbart wurde. Im Falle des Rücktritts durch den Verkäufer aus den genannten Gründen entstehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
§ 12 Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit und nicht verpflichtet.